Extremismus stoppen! Ja zum Verhüllungsverbot

Mit einer Medienkonferenz in Bern hat das Egerkinger Komitee die heisse Phase des Abstimmungskampfs zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» eröffnet und seine Argumente präsentiert. Aus Gründen der Freiheit, der Gleichberechtigung und der Sicherheit kämpft das Komitee für ein Verbot der Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum. Nichts zu tun hat die Initiative mit der zu Corona-Zeiten erlassenen Maskentragpflicht. Wer sein Gesicht aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums bedecken muss, wird von der Initiative nämlich nicht tangiert.

Freie Menschen zeigen Gesicht

In aufgeklärten Staaten wie der Schweiz gilt: Freie Menschen – Frauen und Männer – blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum steht in Konflikt mit freiheitlichem Zusammenleben: Unsere Werte werden mit Füssen getreten, wenn sich Frauen in unserer Gesellschaft nicht mehr als Individuen zu erkennen geben dürfen.

Ja zur Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau

Dass Frauen ebenso wie Männer in der Öffentlichkeit jederzeit ihr ganzes Angesicht zeigen, ist ein Gebot elementarer Gleichberechtigung. Auf der ganzen Welt kämpfen Frauen für diese Freiheit und versuchen unter Inkaufnahme grosser Opfer, dem Zwang zu Verhüllung und Unterwerfung zu entfliehen. Ein Verhüllungsverbot spöttisch als «Kleidervorschrift» abzutun, ist ein Hohn gegenüber allen Frauen, die unter den Auswüchsen eines radikalen Islams leiden.

Für Sicherheit und Ordnung – Schluss mit vermummten Chaoten!

Unsere Initiative richtet sich ausdrücklich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle und zerstörerische Motive zugrunde liegen. Ein landesweit gültiges Verhüllungsverbot schafft verbindliche Rechtssicherheit: Die Sicherheitsorgane erhalten Rückenwind und den Auftrag, gegen vermummte Straftäter konsequent vorzugehen. Schluss mit vermummten Chaoten, Hooligans und Extremisten, die ihr Gesicht verhüllen, um Menschen anzugreifen oder fremdes Eigentum zu beschädigen!

Kein Konflikt mit der Religions- und Meinungsfreiheit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hielt in einem Urteil von 2014 fest, dass das Verbot von Burka und Niqab in der Öffentlichkeit verhältnismässig ist und weder die Religions- noch die Meinungsfreiheit verletzt. Burka und Niqab werden im Koran mit keinem Wort erwähnt. Es überrascht deswegen nicht, dass ein Grossteil der Muslime die Ganzkörperverhüllung von Frauen ebenso ablehnt wie die meisten Nicht-Muslime.

Egerkinger Komitee