Verhüllungsverbot: Nur die Initiative schafft Sicherheit und Ordnung

Am Mittwoch, 27. Juni 2018, hat der Bundesrat seine ablehnende Haltung zur eidgenössischen Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» bekannt gegeben. Gleichzeitig gibt er einen indirekten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung. Aus Sicht des Egerkinger Komitees liegen dem vorliegenden Entwurf zahlreiche argumentative Widersprüche zugrunde. Die angeblichen «gezielten Massnahmen», die nur marginal auf die Forderungen der Volksinitiative eingehen, zielen komplett ins Leere. Es ist offensichtlich: Der Bundesrat will mit dem taktisch motivierten Gegenvorschlag eine öffentliche Debatte möglichst lange hinauszögern und eine Volksabstimmung vor den eidgenössischen Wahlen 2019 unbedingt verhindern.

Zwar anerkennt der Bundesrat, dass Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum «Probleme mit sich bringen können». Dass er sich aber explizit einem landesweit gültigen Verhüllungsverbot verschliesst und stattdessen bei unsichtbaren Kantonsgrenzen unterschiedliche Regelungen provozieren will, ist unsinnig. Dass 26 verschiedene Lösungen den Umgang mit arabischen Touristen verbessern sollen, ist nicht mehr als ein schlechter Witz. Der Bundesrat verkennt dabei die nahezu ausschliesslich positiven Erfahrungen, welche der Kanton Tessin mit dem seit 2016 gültigen Verhüllungsverbot bislang gemacht hat. Verschleierte Touristinnen akzeptieren das Gesetz und negative Auswirkungen auf die Zahl der Hotelübernachtungen sind nicht festzustellen.

Dass es zum Charakter einer freien Gesellschaft gehört, seine Meinung in der Öffentlichkeit frei und unverhüllt zu äussern, scheint der Bundesrat nicht zu erfassen. Insofern leuchtet es überhaupt nicht ein, dass sich die «Pflicht zur Enthüllung» lediglich auf den Kontakt «mit bestimmten Behörden» (welche sind das konkret?) beschränken soll. Eine solch einseitige Versteifung ist ein Schlag ins Gesicht aller privaten Unternehmen (z.B. Gastronomiebetriebe, Versicherungen, Kaufhäuser oder Sportvereine), denen der Bundesrat offenbar zumutet, die Präsenz komplett verhüllter Personen fraglos zu akzeptieren.

Auch das angekündigte Verbot von Zwangsverhüllung ist nicht mehr als ein symbolisch-taktisches Manöver, um die Initiative auszubremsen. Wie erzwungene von angeblich freiwilliger Verhüllung in der Praxis unterschieden werden kann, ist mehr als schleierhaft. Will Bundesrätin Sommaruga ein Spitzelwesen einrichten, das die Menschen auf Schritt und Tritt kontrolliert und in jeden Haushalt einen Aufpasser entsenden, der diese Unterscheidung vollzieht? Mehr als ein bürokratischer Papiertiger kann eine solche Alibilösung nicht sein.

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» richtet sich ausdrücklich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle, zerstörerische und vandalistische Motive zugrunde liegen. Vermummte Hooligans und Linksradikale, die Andersdenkende tätlich angreifen und Sachschäden in Millionenhöhe verursachen, müssen im ganzen Land zur Verantwortung gezogen und konsequent bestraft werden. Die bestehenden kantonalen Vermummungsverbote sind in punkto Zeit, Ort und Anlass allerdings beschränkt und beziehen sich folglich nur auf Veranstaltungen, die bewilligungspflichtig sind und die ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis aufweisen.

Der Bundesrat geht in seinem Gegenvorschlag auf diese Kernforderung nicht ein und sieht offenbar keinen Handlungsbedarf. Diese Verweigerungshaltung kommt für die über 100‘000 Unterstützer der Verhüllungsverbots-Initiative, von denen viele auch explizit wegen Sicherheits-Argumenten unterschrieben haben, einer Ohrfeige gleich. Umso mehr gilt: Nur das konsequente Verbot jeglicher Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum – nur die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» – bringt eine klare Lösung.