Verhüllungsverbot im Tessin wirkt

Seit dem 1. Juli 2016 gilt im Kanton Tessin ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum – das Volk stimmte einer Initiative im September 2013 klar zu. Die seit Anfang 2018 vom Kanton geführte Statistik zeigt, dass die allermeisten Strafverfahren gegen vermummte Fussball- und Eishockeyfans eröffnet wurden. Schon wenige Monate nach Einführung des neuen Gesetzes offenbarte sich, dass vollverschleierte Touristinnen aus dem arabischen Raum ihre Gesichtsverhüllung auf Anweisung der Polizei jeweils umgehend entfernen. Das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin ist ein leuchtendes Beispiel für die Schweiz und in jeder Beziehung eine Erfolgsgeschichte.

Die Erfahrungen aus dem Kanton Tessin – hauptsächlich den vermummten Hooligans geht es jetzt an den Kragen! – strafen gerade auch all jene Kreise Lügen, welche die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ständig als «Burka-Initiative» betiteln und damit stigmatisieren wollen. Dabei war es für das Egerkinger Komitee von Anfang an ein Schwerpunkt, speziell auch jene Verhüllung zu bekämpfen, der kriminelle, zerstörerische und vandalistische Motive zugrunde liegen. Was im Kanton Tessin offensichtlich gelingt, soll mit der Verankerung in der Bundesverfassung landesweit gültige Rechtsverbindlichkeit erlangen.

Selbstverständlich ist auch das Verbot religiös motivierter Gesichtsverhüllung ein elementarer Pfeiler der nationalen Verhüllungsverbots-Initiative. Hierbei geht es nicht um die Menge der Verstösse, sondern um das Prinzip, dass sich freie Menschen in der Schweiz offenen Angesichts zu begegnen haben.