Untaugliche Schnellschüsse gegen die Verhüllungsverbots-Initiative

Der Bundesrat hat am heutigen Mittwoch, 20. Dezember 2017, seine Position zur eidgenössischen Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», offiziell zustande gekommen am 11. Oktober 2017, bekannt gegeben. Er lehnt die Initiative ab und unterbreitet eine mit zahlreichen Worthülsen umschriebene Idee eines indirekten Gegenvorschlags. Von «gezielten Massnahmen» kann keine Rede sein. Der Versuch, die Verantwortung für ein Verhüllungsverbot auf die Kantone abzuwälzen, ist lächerlich. Bei unsichtbaren Kantonsgrenzen unterschiedliche Regelungen zu provozieren, ist unsinnig.

Die angekündigte Anpassung des Strafgesetzbuches mit einem Passus «gegen Zwangsverhüllung» ist nicht mehr als ein symbolisch-taktisches Manöver, um die Initiative auszubremsen, deren zentraler Inhalt das konsequente Verbot jeglicher Gesichtsverhüllung ist. Das Verhüllungsverbot auf einen kaum je zu erbringenden Nachweis von Zwang zu reduzieren, lässt den bundesrätlichen Gegenvorschlag zu einer Farce verkommen. Kriminelle, die sich aus eigenem Antrieb vorsätzlich verhüllen, würden davon nicht erfasst. Nur das konsequente Verbot jeglicher Gesichtsverhüllung bringt eine klare Lösung.

Dass es zum Charakter einer freien Gesellschaft gehört, seine Meinung in der Öffentlichkeit frei und unverhüllt zu äussern, scheint der Bundesrat überhaupt nicht zu erfassen. Angesichts seiner undurchdachten Vorschläge ist an einen Rückzug der Initiative nicht zu denken.

In Reaktion auf die Verhüllungsverbots-Initiative brachten sich in den letzten Tagen verschiedene Interessengruppen und Parteien mit allerlei Vorschlägen und Forderungen in Stellung. Das Egerkinger Komitee als Trägerin dieser Volksinitiative beobachtet diese derzeit reichlich spekulativ aufgeladene Debatte ziemlich entspannt. Wenn die klaren Ziele der Verhüllungsverbots-Initiative nicht berücksichtigt werden, wird das Egerkinger Komitee mit Sicherheit keinem Gegenvorschlag zustimmen.

Dass die CVP über Massnahmen diskutiert, den politischen Islam in die Schranken zu weisen, ist zwar zu begrüssen. Das Egerkinger Komitee erinnert daran, dass Nationalrat Walter Wobmann mittels parlamentarischer Initiative dem Parlament die Möglichkeit geboten hatte, das Verhüllungsverbot per Gesetz einzuführen. Mit Ausnahme der SVP hat keine Partei diese Offerte angenommen. Jetzt mit unüberlegten Vorschlägen überhastet in die Diskussion eingreifen zu wollen, lässt an der Ernsthaftigkeit der angeblich gegen Islamismus und Kriminalität gerichteten Aussagen zweifeln.