Freiheit

Freie Menschen zeigen Gesicht

Wenn islamische Länder auf der Grundlage von Scharia-Recht[1] Verhüllungsvorschriften erlassen, ist das deren Angelegenheit. Abendländisch-rechtsstaatliche Gesellschaftsordnungen dagegen sind gelebter Freiheit in Selbstverantwortung verpflichtet. Verhüllungsvorschriften an die Adresse aller Frauen, die ihren Ursprung in der radikal-salafistischen Ausprägung des Islams haben – und auch von vielen Musliminnen abgelehnt werden –, muten in diesem Zusammenhang reichlich mittelalterlich an.

In aufgeklärten europäischen Staaten wie der Schweiz gehört es zu den zentralen, unveräusserlichen Grundwerten des Zusammenlebens, sein Gesicht zu zeigen. Es ist ein Grundanliegen der freiheitlichen, abendländischen Gesellschaftsordnung, dass jeder Mensch mit seiner für alle erkennbaren Persönlichkeit, also mit offenem Angesicht seine Standpunkte frei vertreten und äussern kann.

Freie Menschen – Frauen und Männer – blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Kein freier Mensch verhüllt sein Gesicht. Niemand darf in der Schweiz, dem Land der Freiheit, gezwungen werden, sein Gesicht zu verhüllen.

Die Demokratie, getragen von gleichberechtigten Staatsbürgern, lebt vom Dialog, vom friedlichen Wettbewerb der Argumente. Dieser Wettbewerb der Argumente und das damit verbundene Einstehen für persönliche Standpunkte und Wertvorstellungen erfolgt in der demokratischen Gesellschaft offenen Angesichts, von erkennbarem Mensch zu erkennbarem Gegenüber.

Demokratie und Gleichberechtigung würden mit Füssen getreten, wenn sich Einzelne angeblich freiwillig oder gezwungen in dieser offenen, demokratischen Auseinandersetzung nicht mehr als Individuen zu erkennen gäben.

[1] Alle Lebensbereiche regelnde, «von Gott gesetzte Ordnung» im Islam, die sich über weltliches Recht hinwegsetzt. Weitere Infos: https://verhuellungsverbot.ch/stichwortverzeichnis/#scharia

Zum Kapitel "Schutz vor Terror"

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