Politischen Islam eindämmen

(Referat, gehalten anlässlich der Medienkonferenz zum Start der Kampagne «Ja zum Verhüllungsverbot» am 14. Januar 2021 in Bern; es gilt das gesprochene Wort)

Nach Berlin, Paris, Nizza und Wien in Europa, nun auch Lugano und Morges in der Schweiz: Die Anschläge der letzten Monate haben wohl nahezu allen kritischen Beobachtern vor Augen geführt, dass der politische Islam das friedliche Zusammenleben bedroht. Dieser Ideologie müssen wir ebenso konsequent entgegentreten wie vermummten Gewalttätern, die aus politisch-ideologischen Gründen vielerorts mit Samthandschuhen angefasst werden. Darum braucht es ein klares Ja zum Verhüllungsverbot am 7. März.

Genauso wie die Intoleranz gegen unsere Art zu leben und hasserfüllte Gewaltbereitschaft sind Burka und Niqab ein zentrales Merkmal des radikalen politischen Islams. Es sind ausschliesslich radikal-muslimische Integrationsverweigerer, die ihren Frauen vorschreiben, sich auf diese Weise unterzuordnen und zu verschleiern. Die Verhüllungsverbots-Initiative schiebt dieser Frauenunterdrückung einen Riegel. Es geht hier klar nicht um Religionsfreiheit, wollen doch auch die meisten gut integrierten Muslime und Musliminnen mit dem radikalen, intoleranten Islam nichts zu tun haben.

Das vorgeschobene Argument, wir würden ein Problem hochstilisieren, weil es in der Schweiz ja «bloss» ein paar wenige hundert Niqab-Trägerinnen gäbe, lassen wir von der EDU nicht gelten. Nicht die Anzahl der Trägerinnen definiert eine Handlung, sondern vielmehr sagen wir grundsätzlich: Wehret den Anfängen!

Mindestens ebenso zentral wie das Setzen von Grenzen gegenüber dem radikalen Islam ist für mich die zweite zentrale Forderung der Volksinitiative: Das Verbot der Vermummung von Personen, die Straftaten begehen und die öffentliche Ordnung gefährden wollen. Die bestehenden kantonalen Vermummungsverbote reichen hierfür leider nicht aus, da sie in punkto Zeit, Ort und Anlass beschränkt sind und sich folglich nur auf Veranstaltungen beziehen, die bewilligungspflichtig sind und ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis aufweisen. Leider werden die bestehenden Vermummungsverbote auch längst nicht überall konsequent angewandt, z.B. in Bern (Reithalle-Umfeld) und Zürich (Hausbesetzerszene). Dies oftmals aus politischen und manchmal vorgeschobenen «Gründen der Verhältnismässigkeit».

Nur ein landesweit gültiges Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum, das der Polizei den Rücken stärkt, um gegen vermummte Straftäter konsequent vorzugehen, schafft verbindliche Rechtssicherheit. Dann ist es nicht mehr möglich, dass Vermummte, die an Demonstrationen straffällig werden, aus politischen Gründen mit Samthandschuhen angefasst und verschont werden.

Kantonsrat Thomas Lamprecht, Vizepräsident EDU Schweiz