Lancierung der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»

Nach dem Vorbild des Tessiner Verfassungsartikels lanciert das Egerkinger Komitee eine eidgenössische Volksinitiative für ein nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Niemand darf in der Schweiz, dem Land der Freiheit, gezwungen werden, sein Gesicht zu verhüllen!

Die Schweiz ist der Tradition der Freiheit verpflichtet. Freie Menschen, Frauen und Männer, blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Wie sogar der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil vom 1. Juli 2014 festhielt, steht freiwillige oder aufgezwungene Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum in Konflikt mit freiheitlichem Zusammenleben in einer freien Gesellschaft. Die Gemeinschaft kann solche Verhüllung als Angriff auf das Zusammenleben in freier Gesellschaft verstehen. Das Verbot religiös motivierter Verhüllung in der Öffentlichkeit ist dabei verhältnismässig und verletzt weder die Religions- noch die Meinungsfreiheit. Es stellt auch keine Diskriminierung dar.

Die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» wendet sich aber auch ausdrücklich gegen jene Verhüllung, der kriminelle, zerstörerische und vandalistische Motive zugrunde liegen. Das in der Bundesverfassung zu verankernde Verbot der Verhüllung von Personen, die Straftaten begehen wollen, stellt den Schutz der öffentlichen Ordnung sicher. Wir sagen: Schluss mit Vandalen, die aus Lust auf Zerstörung und Gewalt ihr Gesicht vermummen, damit sie unerkannt Menschen angreifen und gefährden und im Rahmen sogenannter «antifaschistischen Abendspaziergänge» und Saubannerzüge Schäden in Millionenhöhe anrichten können!

«Kein freier Mensch verhüllt sein Gesicht»

Konkret fordert die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»:

1. Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden; das Verbot gilt nicht für Sakralstätten.
2. Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.
3. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese umfassen ausschliesslich Gründe der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.

Das Egerkinger Komitee ist der festen Überzeugung, dass angesichts der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse in der schweizerischen Bundesversammlung ein nationales Verhüllungsverbot in der Schweiz nur über eine Volksinitiative erreicht werden kann. Ende Januar 2016 hat die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) die parlamentarische Initiative Wobmann, welche ein gesamtschweizerisches Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum fordert, mit 10 Stimmen zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen klar abgelehnt. Es ist davon auszugehen, dass der Ständerat die parlamentarische Initiative mit ähnlich klarem Verhältnis – im Gegensatz zum Nationalrat – verwerfen und eine parlamentarisch beschlossene Umsetzung damit verunmöglicht wird. Zum Vergleich: In anderen europäischen Staaten wie Frankreich, Belgien oder den Niederlanden, wurde ein nationales Burkaverbot (nicht Verhüllungsverbot!) auf parlamentarischem Wege beschlossen.

Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» startet am 15. März 2016 – am Tag der Publikation des Initiativtexts im Bundesblatt. Wir sind zuversichtlich, dass die Ziele der Initiative in der Schweizer Bevölkerung auf grossen Zuspruch stossen werden. Schon jetzt – vor Beginn der Unterschriftensammlung – sind Tausende Unterschriftenbogen bestellt worden.

Egerkinger Komitee