Kanton Tessin: Verhüllungsverbot besteht den Praxistest

Seit dem 1. Juli 2016 ist im Kanton Tessin das Verhüllungsverbot, das im September 2013 in einer Volksabstimmung mit über 65% Ja-Stimmen angenommen wurde, in Kraft. Die Durchsetzung des Gesetzes hat sich für die Polizei bislang als problemlos erwiesen. Entgegen jeglicher vorangegangener Angstpropaganda hat sich das Verhüllungsverbot auch nicht negativ auf den Tourismus ausgewirkt.

Die diese Fakten zutage fördernden Medienberichte bestätigen die Meldungen, welche das Egerkinger Komitee in den letzten Wochen aus dem Kanton Tessin erhalten hat. Demnach haben mehrere Bürger Polizeikontrollen von ganzkörper-verschleierten Frauen beobachten können, bei denen die Frauen ihre Verschleierung ohne zu zögern ablegten und sich sogar für die Missachtung des Gesetzes entschuldigten. Damit ist klar: Das Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum hat den Praxistest bestanden. Sofern der politische Wille gegeben ist, ist das Verhüllungsverbot problemlos durchführbar und wird auch von ausländischen Gästen akzeptiert.

Das Egerkinger Komitee wird die am 15. März 2016 gestartete Unterschriftensammlung für die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», welche ein landesweites Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum verlangt, auf jeden Fall mit vollem Elan fortsetzen. Obwohl die erfolgreiche Praxiserfahrung klar dafür spricht, sind die Hoffnungen, ein nationales Verhüllungsverbot bereits auf parlamentarischem Weg zu erwirken, nicht sehr gross. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats berichtete am 26. Mai 2016, der parlamentarischen Initiative Wobmann «Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts» keine Folge zu geben. Die Behandlung des Vorstosses in den eidgenössischen Räten steht noch bevor.

Tessiner Verhüllungsverbot seit einem Monat in Kraft

Das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin

Seit dem 1. Juli gilt im Tessin das Verhüllungsverbot. Die Polizei ist verpflichtet, Frauen mit Ganzkörperschleiern (Burka) oder Gesichtsschleiern (Niqab) im öffentlichen Raum anzusprechen, auf das Gesetz aufmerksam zu machen und bei Nichtbeachten entsprechend zu büssen. Laut «Blick» hat es im ersten Monat seit Inkrafttreten des Gesetzes insgesamt sechs Fälle gegeben, die allesamt problemlos verlaufen seien. Die im Vorfeld der neuen gesetzlichen Regelung speziell geschulten Beamten seien auf die Frauen zugegangen und diese hätten Verständnis gezeigt.

Auch die Übernachtungszahlen stimmen die Tessiner Touristiker zuversichtlich. Trotz des viel diskutierten Burkaverbots sind die Logiernächte von Gästen aus dem arabischen Raum laut Pianezzi dieses Jahr rund 20 Prozent höher als im vergangenen Jahr. Und 2015 verzeichnete der Kanton bereits 45’000 Logiernächte von arabischen Gästen.