Ja zum Verhüllungsverbot: Nein zum indirekten Gegenvorschlag

Bundesrätin Keller-Sutter hat am 19. Januar 2021 die Haltung des Bundesrats zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» präsentiert. Die Argumente wurden auffällig leidenschaftslos vorgetragen und versteiften sich auf technokratische Erklärungsmuster. Der angepriesene indirekte Gegenvorschlag ist ein billiger, leicht durchschaubarer Versuch, der Initiative das Wasser abzugraben.

Frauen, die in der Schweiz einen Niqab tragen, seien ein «Randphänomen», sagte Bundesrätin Keller-Sutter. Genau deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, dem aufkeimenden radikalen Islamismus die Grenzen aufzuzeigen. Jetzt können wir in der Schweiz mit der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» noch handeln – im Gegensatz zu Ländern wie Frankreich oder Schweden, wo vollverschleierte Frauen in gewissen Gegenden schon längst allgegenwärtig sind.

Ganzkörper-Verhüllung dient sehr wohl dazu, terroristische Absichten zu tarnen. Genau aus diesem Grund haben etliche Länder in Afrika und Asien Verhüllungsverbote im öffentlichen Raum erlassen. Auch in der Schweiz darf niemandem zugemutet werden, irgendwo Personen in Ganzkörper-Verhüllung begegnen zu müssen, von denen nicht festgestellt werden kann, ob sie Mann oder Frau, harmlos oder gewalttätig, bewaffnet oder unbewaffnet sind.

Weshalb der Bundesrat die Pflicht, das Gesicht zu zeigen, bloss auf den Kontakt mit Behörden sowie den Flug- und öffentlichen Verkehr beschränken will, ist nicht nachvollziehbar. Wer den Standpunkt vertritt, es gehöre zum Charakter einer freien Gesellschaft, sein Angesicht in der Öffentlichkeit frei und unverhüllt zu zeigen, beschränkt diesen Wert nicht auf einige wenige, spezifisch festgelegte Räume.

Bei aller Achtung der föderalistischen Staatsstruktur der Schweiz greift das vorgeschobene Argument, man wolle Verhüllungsverbots-Regelungen den Kantonen überlassen, in diesem Fall nicht. 26 verschiedene kantonale Verhüllungsverbots-Lösungen machen ordnungspolitisch keinen Sinn und können nicht im Interesse der Kantone sein. Sie sind weder im Sinne der hier lebenden Bevölkerung noch akzeptabel für unser Land bereisende Touristinnen und Touristen.

Darüber hinaus ist der indirekte Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament nichts weiter als ein undurchdachtes Aktionspaket, das auf der Basis von Schlagworten und wenig konkreten Zielbestimmungen noch mehr Bundesgelder mit der Giesskanne verteilen soll. Zu denken, man könne erzwungene Gesichtsverhüllung und Frauenunterdrückung verhindern, indem man noch mehr Mittel für Integrationsprogramme, Entwicklungshilfe und Gleichstellungspolitik bereitstellt – ohne diese vagen «Förderprogramme» an verbindliche Integrationsvereinbarungen zu knüpfen –, zielt an der Lösung vorbei.

Egerkinger Komitee