Ja zum Verhüllungsverbot aus Sicht der EDU

Am 29. September 2015 gehaltenes Referat anlässlich der Medienkonferenz zur Ankündigung der Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot

von Roland Haldimann, Vizepräsident EDU Schweiz bis 2020 und Vorstandsmitglied des Egerkinger Komitees

Ich freue mich, dass wir nun so weit sind und Ihnen die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» vorstellen können. Aus Sicht der Eidgenössischen Demokratischen Union (EDU) möchte ich Ihnen die argumentativen Schwerpunkte unserer Partei, die mit vollem Engagement hinter dieser Initiative steht, erläutern.

Freie Menschen zeigen ihr Gesicht

In der Schweiz darf jede Person ihre Meinung haben und diese im Rahmen des Rechtsstaates vertreten. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, weshalb man sich dafür verhüllen muss. Die Demokratie, getragen von gleichberechtigten Staatsbürgern, lebt vom Dialog, vom friedlichen Wettbewerb der Argumente. Dieser Wettbewerb der Argumente und das damit verbundene Einstehen für persönliche Standpunkte und Wertvorstellungen erfolgt in der Demokratie offenen Angesichts, von erkennbarem Mensch zu erkennbarem Gegenüber. Demokratie und Gleichberechtigung würden mit Füssen getreten, wenn sich Einzelne angeblich freiwillig oder gezwungen in dieser offenen, demokratischen Auseinandersetzung nicht mehr als Individuen zu erkennen gäben.

Es ist ein Grundanliegen der freiheitlichen, abendländischen Gesellschaftsordnung, dass jeder Mensch mit seiner für alle erkennbaren Persönlichkeit, also mit offenem Angesicht, seine Standpunkte frei vertreten und äussern kann und zu seinen Standpunkten steht.

Keine falsche Toleranz bei vermummten Chaoten

Gerade im Zusammenhang mit Sachbeschädigungen oder wenn Personen angegriffen werden, treten gewaltbereite Vermummte am häufigsten auf. Erwähnen möchte ich als Beispiele die jeweiligen Nachdemos am 1. Mai oder die zum traurigen Alltag gewordenen Krawalle im Rahmen von Fussballspielen. Personen, welche nur zerstören wollen, müssen von der Polizei frühzeitig festgenommen werden können, was heute leider allzu oft nicht geschieht. Mit der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» erhält der Gesetzgeber auf eidgenössischer Ebene die Möglichkeit, entsprechende Widerhandlungen zu ahnden.

Nach der Nachdemo gegen die Armee-Truppenübung «Conex 15» vor 2 Wochen wies Herr Roger Schneeberger, Generalsekretär der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, auf die Problematik hin. Ich zitiere: «Es besteht dringender Handlungsbedarf, damit vor allem Vermummte besser zur Rechenschaft gezogen werden können.» Dieser Weckruf zeigt aus Sicht der EDU klar auf, dass die Initiative des Egerkinger Komitees dringend nötig ist.

Ausserdem sind wir von der EDU der Meinung, dass in der Schweiz als christlichem Land Verhüllungen des Gesichts aus Glaubensgründen nicht zulässig sind. Religiöse Verhüllungen des Gesichtes sind bei uns nicht erwünscht. Verschiedene Glaubensrichtungen kennen ihre eigenen, typischen «Symbole». Nur bei verschleierten muslimischen Frauen ist hingegen das Gesicht nicht erkennbar. Nonnen tragen einen Habit, die Juden eine Kippa und der Dalai Lama trägt ein orangefarbenes Hemd. Aber bei allen ist das Gesicht erkennbar.

Im Weiteren ist es Personen, welche eine Prüfung der Personalien vornehmen müssen, nicht zuzumuten, dass diese ihr Gegenüber nicht klar identifizieren können.

Roland Haldimann, Vizepräsident EDU Schweiz