Freie Menschen zeigen Gesicht!

(Referat, gehalten anlässlich der Medienkonferenz zum Start der Kampagne «Ja zum Verhüllungsverbot» am 14. Januar 2021 in Bern; es gilt das gesprochene Wort)

Unsere Initiative dreht sich um zentrale Fragen des Zusammenlebens: Wollen wir in der Schweiz Gesichtsverhüllung zulassen, welche die Unterdrückung der Frau symbolisiert? Lassen wir Chaoten gewähren, die ihr Gesicht verhüllen, um andere zu attackieren? Wir sagen: Nein! Die Erfahrungen aus dem Tessin und dem Ausland beweisen, dass sich Verhüllungsverbote im öffentlichen Raum bestens bewährt haben.

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt ein allgemeines Verhüllungsverbot des Gesichts im öffentlichen Raum. Die Ausnahmen sind klar definiert: aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Bereits heute kennen schon gegen 20 Staaten Formen eines Verhüllungsverbots – und es werden immer mehr. Aus Sicherheitsgründen führen zunehmend auch nordafrikanische und islamische Staaten ein solches Verbot ein. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Verhüllungsverbot als rechtens beurteilt.

Die Vollverschleierung ist – wie auch das Minarett – ein Symbol für den extremen politischen Islam, und beides findet im Koran keine Erwähnung. Somit steht unsere Initiative nicht im Entferntesten in Konflikt mit der Religionsfreiheit. Seit Jahrzehnten leben mehrere hunderttausend Muslime ohne Verschleierung in der Schweiz. Und so soll es auch bleiben! Ich sage: Wehret den Anfängen! Im Gegensatz zu anderen Staaten, in denen die Islamisierung bereits weit fortgeschritten ist, können wir in der Schweiz jetzt noch handeln.

Die Vollverschleierung von Frauen ist eng mit radikal-islamistischer Ideologie verknüpft und steht im Widerspruch zu unserer Art zu leben. Zu dieser demokratiefeindlichen Geisteshaltung gehört auch die absurde Vorstellung, dass alle Nicht-Muslime Ungläubige sind und die totalitäre islamische Rechtsordnung, die Scharia, über unserer Verfassung steht.

Zum Thema Sicherheit gehören aber auch vermummte Gewalttäter und Vandalen bei Demonstrationen und Saubannerzügen, sowie Hooligans bei Fussballspielen, wo Menschenleben gefährdet und Sachschäden in Millionenhöhe verursacht werden.

In unserem Kulturkreis zeigt man im öffentlichen Raum sein Gesicht. Die Verhüllung des Gesichts widerspricht der freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung und unseren Grundwerten zutiefst. Sie ist ein Zeichen der Unterdrückung und der Ablehnung unserer Grundwerte. Freie Menschen blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Die Verhüllung versteckt Gesicht und Persönlichkeit und stellt eine Provokation und Herabsetzung gegenüber unserer freien Gesellschaft dar.

Diese Grundsätze gelten trotz der anhaltenden Corona-Ausnahmesituation, die zurzeit einige Bürgerinnen und Bürger verunsichert. Wir haben uns zwar alle daran gewöhnt, an vielen Orten eine Gesichtsmaske tragen zu müssen. Die staatlich verordnete Maskentragpflicht ist aber zeitlich beschränkt und wird hoffentlich bald ein Ende haben. Unsere Initiative dagegen will ein Verhüllungsverbot dauerhaft verankern – bei klar definierten Ausnahmen wie gesundheitlichen Gründen.

Walter Wobmann, Nationalrat, Präsident des Egerkinger Komitees