Freiheit, Rechtliches, Sicherheit

Verhüllungsverbot «in Zeiten von Corona»

Im Rahmen der Schutzmassnahmen gegen Covid 19 haben zahlreiche Staaten das Tragen von Hygienemasken, die Mund und Nase bedecken, vorübergehend für obligatorisch erklärt. So auch die Schweiz, die eine Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr und geschlossenen Räumen angeordnet hat. Einige Bürgerinnen und Bürger sind deswegen verunsichert: Wieso nun eine Initiative für ein Verhüllungsverbot, wenn wir uns doch ohnehin schon vielerorts (mit Hygienemasken) verhüllen müssen? Hierauf gibt es eine klare Antwort: Die Initiative und die Corona-Massnahmen stehen nicht in Konflikt zueinander.

Masken aus gesundheitlichen Gründen zu tragen, ist auch nach einem Ja zur Initiative problemlos möglich. Schreiben Bund und Kantone vor, zur Eindämmung eines Virus seien Hygienemasken zu tragen, ist das Motiv klar ersichtlich: Die Gesundheit der Bevölkerung soll geschützt werden. Genau solchen Gründen trägt der Initiativtext Rechnung, indem er bestimmte Ausnahmen ausdrücklich vorsieht.

Die staatlich verordnete Maskentragpflicht ist zeitlich beschränkt und klar zweckgebunden – auch wenn man über deren Berechtigung geteilter Meinung sein kann. Eines aber ist klar: Im Gegensatz zur gesundheitspolitisch begründeten Maskentragpflicht enthält die radikal-islamistisch begründete Verhüllung (Burka und Niqab) kein Schutz-Motiv für die Gesellschaft. Im Gegenteil: Sie deklariert Frauen zu Menschen zweiter Klasse und schliesst sie vom gesellschaftlichen Leben aus. Wer sein Gesicht verhüllt, um unerkannt andere Menschen anzugreifen oder fremdes Eigentum zu beschädigen (Chaoten, Vandalen und Hooligans), handelt sogar gemeingefährlich.

Auch rein sachlich betrachtet lässt sich das Tragen von Hygienemasken nicht mit Burka und Niqab vergleichen. Im Gegensatz zu Burka und Niqab, welche Gesicht und Körper mit meist dunklem Stoff überdecken, verhüllen Gesundheitsmasken ausschliesslich Mund- und Nasen-Partie des Gesichts. Die Individualität eines jeden Menschen ist weiterhin wahrnehmbar – durch persönliche Kleidung oder die Frisur. Hygienemasken ermöglichen also eine im Vergleich zur Ganzkörperverschleierung weitaus bessere soziale Interaktion unter Individuen.

Zum Kapitel "Freie Menschen zeigen Gesicht"

Weitere Schwerpunkte

Argumente

Erfahrungen des Kantons Tessin

Freiheit

Umsetzung der Initiative

Rechtliches

Burka und Niqab im Islam

Freiheit

Kein Schaden für den Tourismus

Freiheit