«Kein freier Mensch verhüllt sein Gesicht»

Mit der Medienkonferenz vom 29. September 2015 präsentierte das nach seinem Gründungsort benannte Egerkinger Komitee seine neue Volksinitiative im Bundesmedienzentrum in Bern. Nach dem Vorbild des Tessiner Verfassungsartikels strebt die Initiative ein nationales Verhüllungsverbot an. Niemand darf in der Schweiz, dem Land der Freiheit, gezwungen werden, sein Gesicht zu verhüllen!

Die Referenten trugen Argumente mit Freiheits-, Gleichberechtigungs- und Sicherheitsaspekten vor. Alle Referate sowie den bei der Bundeskanzlei zur formellen Vorprüfung eingereichten Initiativtext entnehmen Sie der frisch aufgeschalteten Webseite www.verhuellungsverbot.ch. In Bern referierten:

  • Walter Wobmann, Nationalrat und Co-Präsident des Initiativkomitees
  • Oskar Freysinger, Staatsrat und Mitglied des Initiativkomitees
  • Giorgio Ghiringhelli, Mitglied des Initiativkomitees und Vater der Tessiner Initiative
  • Roland Haldimann, Co-Präsident des Initiativkomitees und Vizepräsident der EDU

Aus rechtlicher Sicht steht der sich am Tessiner Vorbild orientierenden Verhüllungsverbots-Initiative nichts im Weg. Auf Antrag des Bundesrats haben die Eidgenössischen Räte die vom Tessiner Volk mit dem Verhüllungsverbot beschlossene Änderung der Tessiner Kantonsverfassung nämlich bereits genehmigt.

Volksinitiative in Vorbereitung

Rechtliche Abklärungen verlaufen positiv.

Diesem Entscheid gingen umfassende staats- und völkerrechtliche Abklärungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) voraus.

Der Initiativtext befindet sich bei der Bundeskanzlei in der formellen Vorprüfung. Das Egerkinger Komitee hofft und zählt darauf, sobald wie möglich mit der Unterschriftensammlung beginnen zu können.

Egerkinger Komitee